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Doch wo und wie behält man den Überblick?

Selektieren Sie. Werden Sie sich klar drüber, was sie am meisten interessiert.

Wo?

Finden Sie heraus, welches Medium "IHRE" Informationen bringt, indem Sie sich über die Kriterien der Information eine Liste erstellen.  Das dauert nicht sehr lange.

Ansonsten: Der Vermögensberater "kanns" in jedem Finanz-Bereich. Selbst wenn er mal nicht sofort eine Antwort weiß - er liefert die richtige nach.

Nachstehend finden Sie einige Hinweise und nützliche Themen bzw. Informationen.

Finanzamt

Jeder der Gewinn hat, muß bekanntlich Steuern zahlen. Steuervermeidung mag das Finanzamt nicht. Aber man darf laut Bundesfinanzhof seine Steuern so optimieren, daß man nur das wirklich notwendige zahlen muß. (Naja, wir sind die Beute!)

Verstecken von Geldern bzw. Einkommen? Das geht nur noch im Nicht-EU-Bereich und da auch längst nicht mehr überall. Interessant: Das Verstecken lohnt sich angesichts der Doppelbesteuerungsabkommen sowieso nicht, da die Besteuerung oft sehr moderat ausfallen kann. Nicht? Vielleicht kann ein anderer Steuerberater mehr?

Steuer"paradiese"

Niederlande: In dem relativ kleinen Land haben Weltfirmen wie Coca-Cola, Nike, Ikea und Sun Microsystems große Holdinggesellschaften - auch aus steuerlichen Gründen. Nach einer Untersuchung des niederländischen Forschungsinstituts für Multinationale Unternehmen, Somo, nutzen 1165 Unternehmen das vorteilhafte holländische Steuerrecht. Zudem gibt es noch rund 20.000 Briefkastenfirmen. Die Niederlande werden häufig für Konzernfinanzierungsgesellschaften genutzt. Dabei unterscheidet ein Steuerberater einer internationalen Kanzlei zwischen der "redlichen" und der "unredlichen" Variante. Nach dem ersten Modell begibt die Tochtergesellschaft in den Niederlanden eine Anleihe und leitet das eingenommene Geld an die deutsche Zentrale weiter oder an Tochtergesellschaften in anderen Ländern. Würde die Anleihe in Deutschland begeben, müsste beispielsweise ein ausländischer Pensionsfonds 25 Prozent Quellensteuer bezahlen - in den Niederlanden gar nichts. In Deutschland würde zudem Gewerbesteuer fällig. Das liegt daran, dass die Zinsen in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einfließen. "Die Regelungen zur Quellensteuer und zur Gewerbesteuer sind auf dem internationalen Kapitalmarkt ein K.O.-Kriterium", so der Berater. Nach der "unredlichen" Variante investiert die deutsche Konzernzentrale in Aktien einer Briefkastenfirma. Diese macht mit ihren Anleihegeschäften einen Gewinn, den sie in vielen Fällen als steuerfreie Dividende nach Deutschland ausschüttet. Um das deutsche Außensteuerrecht zu umgehen, wird häufig eine Investmentbank als Gesellschafterin der Briefkastenfirma zwischengeschaltet. Der deutsche Konzern profitiert dann nur noch von Eigenkapital-Genussrechten. Damit läuft das Außensteuergesetz ins Leere. Jetzt wollen die Niederländer auch noch eine "Zinsbox" einführen, in der Zinseinkünfte lediglich mit fünf Prozent besteuert werden. Dadurch sollen noch mehr Konzerne angelockt werden. Die EU-Kommission prüft aber derzeit, ob das eine unerlaubte staatliche Beihilfe wäre. Quelle: Financial Times Deutschland, 20.02.2007

Belgien: Die sogenannten Coordination Center sind der "Urvater aller Gestaltungen", sagt Horst Rättig, Experte für internationale Steuerstrukturen bei der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. In diese Center steckten seit den 70er-Jahren viele Konzerne ihr Eigenkapital, von dort werde es weltweit verliehen. Durch Sonderregeln sei die gesamte Konzernfinanzierung praktisch steuerfrei, berichtet Rättig. Eigentlich hätten diese Regeln auf Druck der EU Ende 2007 auslaufen sollen, jetzt gibt es eine Verlängerung bis mindestens 2010. Quelle: Financial Times Deutschland, 20.02.2007

Luxemburg: Das Großherzogtum ist nicht nur als Sitz zahlreicher Investmentfonds bekannt, auch zur Konzernfinanzierung eignet es sich hervorragend. Dabei arbeiten die hier ansässigen Unternehmen häufig mit Finanzierungsbetriebs-stätten in der Schweiz zusammen. Die Einkünfte aus der Schweiz werden nach dem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Luxemburg steuerfrei gestellt. Unter dem Strich bleibt eine Effektivbelastung von ein bis drei Prozent. Etwaige Probleme mit Quellensteuern lassen sich durch geschickte Finanzierungs-instrumente leicht umgehen. "Luxemburg geht mit Gestaltungen sehr liberal um", sagt Steuerberater Rättig. Quelle: Financial Times Deutschland, 20.02.2007                                                                                          

Schweiz: "Die Amerikaner sind gerade dabei, sämtliche Europazentralen in die Schweiz zu legen", sagt ein Berater einer anderen Kanzlei. "Sie schaufeln Patente und Lizenzen dorthin, damit ist die US-Steuerlast auf europäische Aktivitäten praktisch beseitigt." Wird mit diesen Patenten in Deutschland produziert, muss die deutsche Tochter kräftig Patentgebühren in die Schweiz zahlen, was den Gewinn im Hochsteuerland Deutschland drückt. In der Schweiz dagegen sind die Erträge fast steuerfrei. Nicht nur im Kanton Zug lassen sich derartige Steuerdeals aushandeln. Nach dem deutschen Außensteuerrecht betreiben die Schweizer Holdings aktive Geschäftstätigkeiten mit angemessener Personalausstattung und real erwirtschafteten Gewinnen, sodass derartige Konstruktionen nicht der deutschen Strafsteuer unterliegen. Außerdem hat die Schweiz mit vielen Ländern sehr vorteilhafte DBA vereinbart, was den Standort noch attraktiver macht. Quelle: Financial Times Deutschland, 20.02.2007                                                   

Irland: Finanzierungsgesellschaften in den Dublin Docks haben nicht nur die deutschen Finanzgerichte beschäftigt. Auch auf Druck aus Brüssel hat die irische Regierung die Sonderregeln für die Docks zumindest zusammengestutzt. Dafür beträgt die Körperschaftsteuer landesweit nur 12,5 Prozent. Interessant ist Irland insbesondere für die Ausgabe von vermögensgesicherten Anleihen, sogenannten Asset-Backed Securities (ABS). Hierbei kauft eine Gesellschaft in Irland Vermögensgegenstände beispielsweise von der Konzernzentrale in Deutschland und emittiert Anleihen. Durch spezielle irische Vorschriften ist das Geschäft steuerfrei. Quelle: Financial Times Deutschland,20.02.2007                          

Malta: In dem Inselstaat werden Gewinne offiziell mit 35 Prozent besteuert. Damit fällt Malta auch nicht unter die Strafsteuer nach dem deutschen Außensteuergesetz. Die greift erst bei Steuersätzen unter 25 Prozent. Die Steuerberechnung auf Malta ist aber so trickreich und intransparent, dass unter dem Strich nur eine Effektivbelastung von 4,17 Prozent herauskommt, wie ein Steuerberater berichtet. Demnächst werde es aber eine Erhöhung auf fünf Prozent geben. Dass die Gewinne aus Malta stammen, fällt vielen Konzernbetriebsprüfern gar nicht auf, weil die Beteiligung in der vierten oder fünften Konzernebene versteckt wird. So könnte der Eindruck entstehen, dass der Ertrag beispielsweise aus Frankreich stammt - das beim deutschen Fiskus nicht als Niedrigsteuerland unter Verdacht steht. Quelle: Financial Times Deutschland, 20.02.2007      

Estland: Das baltische Land zog sich bei seinem EU-Beitritt 2004 den Zorn der europäischen Finanzminister zu, weil es einbehaltene Gewinne von Kapitalge-sellschaften gar nicht besteuert. Das lockte nicht nur produzierende Betriebe an, sondern auch Briefkastenfirmen, die vornehmer Zweckgesellschaften oder Special Purpose Vehicle (SPV) genannt werden. Durch den Nullsteuersatz wurde Estland Teil der internationalen Finanzierungskonstruktionen. Mittlerweile haben auch Lettland und Litauen Sonderregeln für diese SPV geschaffen, um mithalten zu können. Quelle: Financial Times Deutschland, 20.02.2007          

Jersey: Vor allem die Kanalinseln Jersey und Guernsey sind dafür bekannt, praktisch keine Steuern zu erheben. Deshalb sind sie geradezu ein Dorado für SPV. Sie sind steuerrechtlich nicht Teil der EU. Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass ein SPV sich beispielsweise in Deutschland von einem Anwalt beraten lassen kann und keine Mehrwertsteuer zahlen muss. Auf den Inseln existiert diese Steuer nicht, deshalb kann der Anwalt eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen. Quelle: Financial Times Deutschland, 20.02.2007 

Kaimaninseln: Die Inselgruppe in der Karibik ist britisches Überseegebiet, aber steuerpolitisch eigenständig. Ebenso wie auf den britischen Virgin Islands haben hier viele Pensionsfonds, vor allem aus den USA, ihre SPV. Über diese Zweckgesellschaften investieren sie weltweit und kassieren die Gewinne steuerfrei. SPV auf den Inseln sind auch bei Private-Equity-Gesellschaften sehr beliebt. So berichtet ein Steuerberater von einem Private-Equity-Fonds aus dem US-Bundesstaat Delaware. Der Fonds ist als Personengesellschaft organisiert und wollte sich an einer deutschen AG beteiligen. Weil nach dem deutschen Körper-schaftsteuergesetz Dividenden, die an Kapitalgesellschaften ausgeschüttet werden, zu 95 Prozent steuerfrei sind, schaltete der US-Fonds eine Kapital-gesellschaft auf den Kaimaninseln dazwischen. Und diese Gesellschaft auf den Inseln muss gar keine Steuern zahlen. Die Virgin Islands sind steuerlich ähnlich günstig und stehen mittlerweile in dem Ruf, noch liberaler reguliert zu sein als die Kaimaninseln. Die Bahamas und die Bermudas spielen als Steueroasen eine etwas kleinere Rolle. Doch die Bermudas haben durch ihr lockeres Aufsichtsrecht insbesondere Rückversicherungen angelockt. Hongkong, die ehemalige britische Kronkolonie, besteuert Unternehmen effektiv mit rund 16 Prozent und liegt damit auf einem Niveau mit dem Konkurrenzstandort Singapur. Aber sogenannte Offshore-Einkommen, die nicht in Hongkong oder Singapur erwirtschaftet wurden, sind in den Holdings der Stadtstaaten steuerfrei. Dadurch soll noch mehr Kapital angelockt werden. Das gleiche Ziel verfolgt das arabische Emirat Dubai mit seinem Nullsteuersatz auf Offshore-Einkommen. Die Bundesregierung war über diesen Schritt so erbost, dass sie das DBA mit Dubai kündigte.                             Steuern und Abgaben international: Die OECD untersucht jedes Jahr, wie hoch Arbeitnehmer in den einzelnen Staaten durch Steuern und Abgaben belastet werden. Die folgenden Angaben zeigen, wie viel ihres Bruttoeinkommens plus Arbeitgeberbeiträge kinderlose Singles im Schnitt an den Staat zahlen.       Abgaben in Prozent Belgien 55,4 Deutschland 52,5 Ungarn 51,0 Frankreich 50,2 Österreich 48,1 Schweden 47,9 Italien 45,2 Finnland 44,1 Polen 43,7 Türkei 42,8 Tschechien 42,6 Dänemark 41,3 Griechenland 41,2 Spanien 39,1 Slowakei 38,5 Norwegen 37,3 Luxemburg 36,5 Portugal 36,3 Großbritannien 33,9 Kanada 32,1 Schweiz 29,7 USA 28,9 Japan 28,8 Island 28,6 Australien 28,1 Irland 23,1 Neuseeland 20,9 Korea 18,1 Mexiko 15,0 OECD-Durchschnitt 37,5 EU-15** 42,6 EU-19*** 42,9 **Österreich, Belgien, Finnland, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Großbritannien, Frankreich, Dänemark *** EU-15 und Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei Quelle: OECD                                                                                                        Bitte beachten Sie: Diese Information richtet sich an den interessierten Privatanleger. Sie ist weder als Steuer- oder Rechtsberatung konzipiert noch erhebt sie den Anspruch, alle für den Anleger relevanten steuerlichen Aspekte zu beschreiben. Die Darstellungen können daherdie Beratung durch Ihre Bank oder Ihren Steuerberater  nicht ersetzen. Sämtliche Ausführungen basieren auf der  Rechts- und Steuergesetzeslage mit Stand 20.02.07. Die künftige Rechtsentwicklung ist jedoch nicht vorhersehbar und kann zu anderen Ergebnissen führen. Wir übernehmen deshalb keine Haftung für diese Information.

Kommentar

Rente? Igittigitt. (Von Frank Donovitz) Machen wir uns nichts vor: Die Renten werden sinken. Für Arbeitnehmer und für Beamte. Unsere Politiker versuchen diese unpopuläre Botschaft zu verschleiern. Es gibt nur eine Rettung: private Vorsorge. Jetzt also auch die Beamten. Die Bundesregierung plant, das Alter, in dem Staatsdiener in Pension gehen können, von heute 65 auf 67 Jahre zu erhöhen. Für normale Arbeitnehmer gilt diese Regelung bereits: Vergangene Woche billigte der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dass nun auch Beamte eine verlängerte Lebensdienstzeit in Kauf nehmen müssen, ist nur konsequent. Doch es gibt zwei gravierende Unterschiede zwischen Pensions- und Rentenanwärtern: Zum einen werden die Beamtenpensionen aus Steuermitteln finanziert, Renten hingegen überwiegend aus den Beiträgen der arbeitenden Noch-Nicht-Rentner, also mit Hilfe eines Umlageverfahrens. Zweiter Unterschied: Es wäre für einen nennenswerten Teil der Beamtenschaft vermutlich durchaus möglich, bis zum 67 Lebensjahr Dienst zu tun - sei es an Hochschulen, in Ministerien, in Kfz-Zulassungsstellen, auf Pass-Ämtern oder in Schifffahrtsdirektionen. Der normale Arbeitnehmer hingegen dürfte es, selbst wenn er es wollte, schwerfallen, bis zum 67ten Lebensjahr im Job zu bleiben. Die CDU-Lösung: Einfach nix sagen Deshalb ist die "Rente mit 67" nach allem, was heute seriös abschätzbar ist, schlicht eine Kürzung des Rentenniveaus für alle Beschäftigten, die heute jünger als 60 Jahre sind. Dies ist notwendig, um das Umlagesystem vor dem Bersten zu bewahren, auch die bereits beschlossenen Nullrunden für heutige Rentner dienen diesem Zweck. Denn: Das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern ist über viele Jahre aus der Balance geraten, unmöglich, es binnen weniger Jahre wieder auf ein früheres Niveau einzupendeln. Das Handeln der Politik ist richtig. Nicht notwendig wäre es gewesen, dabei abermals jene Kardinalfehler zu begehen, die Rentenpolitiker jeder Couleur in den vergangenen 25 Jahren gemacht haben. Vor allem den Fehler, die Situation des Rentenwesens mit Floskeln und Formeln zu verschleiern. Die CDU versucht dies - wie seit 25 Jahren - durch plumpes Möglichst-Nicht-Darüber-Reden. Und wenn doch, dann war und ist in Sachen Rente stets alles "sicher". Die SPD, nun schon seit fast zehn Jahren in Regierungsverantwortung, versucht es mit Umschreibungen dessen, was unumgänglich ist, nämlich ein niedrigeres Rentenniveau als bisher - für alle. Doch das sagt keiner. Jedenfalls nicht gerne. Mehr zum Thema Rente mit 67: Keine Chance für Jahrgang '64 Rentner-Studie: Reiche im Süden, Arme im Osten Demografie-Experte: "Das ist Politik mit der Angst" Die Bürger sind schlauer. Es ist womöglich gerade diese "Es-sich-nur-nicht-Verscherzen-wollen"-Politik, die so viele Bürger wie noch nie von den Parteien fern hält, die Wahlbeteiligung schrumpfen lässt, mitunter das Vertrauen in die politische Klasse aushölt. Es sind politische Vehikel wie "Rente mit 67", die - in diesem Fall - Gewerkschaftern und Linksparteilern ihre rituelle Stimmungsmache erleichtern, obwohl diese Stimmungsmache immer seltener ankommt. Millionen Bürger sind gedanklich längst weiter. Sie wissen: Private und betrieblich organisierte Altersvorsorge tut Not. Das Problem einfach zu verdrängen hilft nicht. Weder Verbrauchern noch Politikern. Quelle: Stern-Artikel vom 12. März 2007

 Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Die Bundesregierung hat das Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung nachhaltig auf eine solide Finanzgrundlage zu stellen und langfristig zu sichern. mehr Gesetzliche Rentenversicherung Deutschland verfügt über einen hoch entwickelten Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz unveränderbar festgeschrieben (Artikel 20 Absatz 1, Artikel 28 Absatz 1). Sozialstaatlichkeit ist damit Verpflichtung für die Politik. Der Staat soll die Existenzgrundlagen seiner Bürgerinnen und Bürger sichern und für den Ausgleich zwischen den sozial Schwachen und den sozial Starken sorgen.       

Zusätzliche Altersvorsorge Das Durchschnittsalter unserer Bevölkerung steigt stetig. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung kommen immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentenempfänger. Um die jüngere Generation nicht zu überfordern, ist es deshalb unausweichlich, dass in Zukunft die Renten weniger stark steigen als bisher. Damit ist zusätzliche Altersvorsorge notwendig, um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können. mehr Internationale Altersvorsorge Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit, Verlässlichkeit und Optionalität, Solidarität und Subsidiarität - dies sind Kriterien, denen die Altersvorsorge auch und in Zukunft gerecht werden muss. In Deutschland haben sich die Rahmenbedingungen, unter denen diese Ziele erreicht werden können, verändert: Die Entwicklungen im Bevölkerungsaufbau, die Auswirkungen des verschärften Wettbewerbs, die Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt, die Veränderungen von Lebenslagen und -entwürfen erfordern eine Neujustierung der Alterssicherung, die Alten und Jungen, Beitragszahlern und Rentnern gerecht wird.                       Quelle: www.bmas.bund.de